Der Kataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse und - soweit der Grenzkataster angelegt worden ist - zum verbindlichen Nachweis der Grenzen. Die Neuanlegung des Grenzkatasters ist nicht abgeschlossen; im Kataster sind daher auch Grundstücke eingetragen, deren aus dem Kataster ersichtlichen Grenzen nicht verbindlich sind (rechtlich massgeblich sind die in der Natur vorhandenen Grenzen). Der Kataster umfasst das Koordinatenverzeichnis (Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte und der Grundstücksgrenzen), Pläne und Luftbilder (Unterlagen zur Ersichtlichmachung von Tatsachen), die Katastralmappe (das ist die zeichnerische Darstellung der Grundstücke) sowie das Grundstücksverzeichnis. Letzteres enthält für jedes Grundstück die Grundstücksnummer, Benützungsart oder Benützungsabschnitte (zB Baufläche, Garten etc) und das Ausmaß der Fläche.